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Wer trägt die Renovierungskosten für vermietete Immobilien? Müssen Mieter die Kosten für Schönheitsreparaturen zahlen? Viele Personen stellen sich diese Fragen.Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die vermietete Immobilie in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten. Bei uns finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Wenn es sich um die Renovierungskosten für vermietete Immobilien handelt, werden diese im Regelfall von dem Vermieter übernommen. Das betrifft insbesondere die Instandhaltung der Wohnung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch im § 535 wurde festgelegt, dass der Vermieter gewährleisten muss, dass die Wohnung gebrauchstüchtig ist. In der Praxis bedeutet das, dass der Mieter auch eine Renovierung vom Vermieter verlangen kann, sofern die geplanten Renovierungsarbeiten der Instandhaltung der Immobilie dienen.
Man muss sich dessen bewusst sein, dass gewöhnliche Gebrauchsspuren in der Wohnung von dem Mieter durch seine Miete gezahlt werden. Daher ist der Vermieter verpflichtet, z. B. gekratzte Bodenbeläge oder verrostete Armatur zu renovieren.
Wer trägt die Renovierungskosten für vermietete Immobilien, wenn es sich um Schönheitsreparaturen in der Wohnung handelt? Unter dem Begriff „Schönheitsreparaturen“ versteht man die Beseitigung von Gebrauchsspuren – auch diese Reparaturen sind Sache des Vermieters.
Auch wenn es Klauseln in Mietverträgen gibt, die den Mieter zur Beseitigung von gewöhnlichen Gebrauchsspuren verpflichten, sind diese ungültig. Insbesondere betrifft das alle Klauseln, in denen bestimmte pauschale Fristen für Schönheitsreparaturen vorgesehen sind. Vergessen Sie nicht, dass der Vermieter die vermietete Immobilie in dem Zustand erhalten muss, in dem sie laut Mietvertrag sein muss.
Wie oben erwähnt, ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Wenn es sich um solche Schönheitsreparaturen wie Tapezieren, Kalken oder Anstreichen der Wände und Decken handelt, ist der Vermieter verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen (auch wenn im Mietvertrag eine Klausel gibt, die den Mieter zu Schönheitsreparaturen verpflichtet). Im begrenzten Rahmen können aber die Kosten für Kleinreparaturen in der Wohnung auf den Mieter übertragen werden.
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