Ganz theoretisch ist die Baumfällung kein Problem. Man muss sich jedoch dessen bewusst sein, dass man Bäume nicht immer fällen darf. Das betrifft auch Bäume im eigenen Garten. Wann ist Baumfällung erlaubt? Was ist es zu beachten? In unserem Beitrag finden Sie praktische Informationen zum Thema Baumfällung.
In der BRD gilt das Bundesnaturschutzgesetz, das das Fällen von Bäumen reguliert. Im Regelfall ist die Baumfällung vom 1. März bis 30. September streng verboten. In der Praxis bedeutet das, dass man Bäume im eigenen Garten im Frühling und Sommer auf keinen Fall fällen darf. Dieses Verbot kann man einfach erklären. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt zu diesen Jahreszeiten nistende Vögel (die Baumschutzsatzung – § 29 Bundesnaturschutzgesetz).
Wie schon erwähnt, ist die Baumfällung im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Wann ist die Baumfällung erlaubt? Eine Antwort auf diese Frage finden Sie in dem Gesetz. Wichtig: auch wenn Sie einen Baum auf Ihrem privaten Grundstück fällen möchten, sollten Sie sich unbedingt mit dem § 29 Bundesnaturschutzgesetz vertraut machen. Man muss sich dessen bewusst sein, dass Bäume in Gegenden mit hoher Besiedlungsdichte besonders geschützt werden. Baumbesitzer, die eine Baumfällung planen, sollten sich zuerst bei der Gemeindeverwaltung erkundigen. Manchmal ist es vor einer Baumfällung nötig, einen neuen Baum in der unmittelbaren Gegend zu pflanzen.
Dürfen Bäume auf der Grundstücksgrenze gefällt werden? Wenn ein Baum auf der Grundstücksgrenze steht, muss Ihr Nachbar seine Erlaubnis geben, bevor Sie den Baum fällen dürfen. Wichtig: wer einen Baum gegen den Willen seines Nachbarn fällt bzw. fällen wird, kann unter Umständen schadensersatzpflichtig sein.
Stellen Sie sich die Frage: „Wann ist Baumfällung erlaubt?“ Wie schon erwähnt, wird die Baumfällung in dem aktuellen Bundesnaturschutzgesetz reguliert. Darüber hinaus gibt es noch andere Gesetze und Ordnungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Lokale Bestimmungen zum Thema Baumfällung gibt es zum Beispiel in Sachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bayern oder Baden-Württemberg. In vielen Regionen muss man einen Stammdurchmesser beim eventuellen Fällen von Bäumen auf Privatgrundstücken berücksichtigen.
Alle Personen, die eine Baumfällung München planen, laden wir herzlich ein, sich mit unserem aktuellen Angebot vertraut zu machen. Unseren Kunden bieten wir professionellen Baumservice an, der: Baumfällung, Kronenpflegeschnitt, Entsorgung der Gartenabfälle etc. umfasst. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen nach unseren Dienstleistungen haben. Gerne erstellen wir für Sie ein unverbindliches Angebot.
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